Zum Freizeitangebot vor Ort gehört Folgendes: Außenpool und Kinderbecken.
Kindern, die jünger als 10 Jahre alt sind, ist der Zutritt zu folgender Einrichtung nur in Begleitung eines Erwachsenen gestattet: Pool.
Die unten aufgeführten Freizeitaktivitäten werden entweder vor Ort oder in der Nähe angeboten. Es können dabei Gebühren anfallen.