Zum Freizeitangebot vor Ort gehört Folgendes: Außenpool und Whirlpool. Das Freizeitangebot umfasst auch Fitnessmöglichkeiten.
Kindern, die jünger als 16 Jahre alt sind, ist der Zutritt zu folgenden Einrichtungen nur in Begleitung eines Erwachsenen gestattet: Pool, Fitnessbereich oder Whirlpool. Gästen bis 16 Jahren ist der Zutritt zu folgenden Einrichtungen nicht gestattet: Pool, Fitnessbereich oder Whirlpool.
Die unten aufgeführten Freizeitaktivitäten werden entweder vor Ort oder in der Nähe angeboten. Es können dabei Gebühren anfallen.