Zum Freizeitangebot vor Ort gehört Folgendes: Innenpool und Whirlpool. Das Freizeitangebot umfasst auch Fitnesscenter.
Kindern, die jünger als 18 Jahre alt sind, ist der Zutritt zu folgenden Einrichtungen nur in Begleitung eines Erwachsenen gestattet: Pool, Fitnesscenter, Fitnessbereich oder Whirlpool.
Die unten aufgeführten Freizeitaktivitäten werden entweder vor Ort oder in der Nähe angeboten. Es können dabei Gebühren anfallen.